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Bereich für Studierende

Erweiterte Kompetenzen

Studierende, die mit 180 Credits zum Masterstudiengang zugelassen wurden, müssen erweiterte Kompetenzen im Umfang von maximal 10 Credits (entspricht ca. 5 SWS) nachweisen. Zu den erweiterten Kompetenzen zählen vorrangig so genannte Softskills und allgemeine Kenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens, z.B. Kenntnisse zu Recherchemethoden, zum wissenschaftlichen Schreiben und Arbeiten, zum Projektmanagement oder zur Präsentation von Ergebnissen. Auch wissenschaftstheoretische Kompetenzen oder verschiedenen sprachliche Kompetenzen können zu den erweiterten Kenntnissen gezählt werden. Darüber hinaus können Leistungen aus anderen Wissenschaftsdisziplinen, die nicht im Rahmen des Erststudiums erworben wurden, als erweiterte Kompetenzen anerkannt werden. Voraussetzung für die Anerkennung ist der Nachweis einer erfolgreichen Bearbeitung (Nachweis einer Belegung ist nicht ausreichend). Eine Benotung der erweiterten Kompetenzen ist nicht erforderlich.

Es können auch Kenntnisse, die bei anderen Universitäten oder Bildungseinrichtungen erworben wurden, auf Antrag und bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen als erweiterte Skills anerkannt werden, z.B. aus folgenden Bereichen:

  • Erwerb bzw. Erweiterung sprachlicher Kompetenzen
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Konflikt- und/oder Stressmanagement
  • Kreativitätstechniken
  • Moderations- und Präsentationstechniken
  • Problemlösungsstrategien
  • Projektmanagement
  • Teamfähigkeit
  • Zeitmanagement

Verwenden Sie bitte für Ihren Antrag das Formular Antrag auf Anerkennung erweiterter Kompetenzen und beachten Sie die Hinweise im Leitfaden zum Studium.