Modul 10: Umweltrecht
Das Modul „Umweltrech“ besteht aus drei Lehreinheiten:
- Allgemeines Umweltrecht (Studienbrief)
- Besonderes Umweltrecht I: Medialer Umweltschutz (Studienbrief)
- Besonderes Umweltrecht II: Naturschutz und kausaler Umweltschutz (Studienbrief)
Lehrziele
Nach Absolvieren des Moduls…
- haben die Studierenden Kenntnis von der staatlichen Steuerung der gegenwärtigen Umweltnutzung und können die angewandten Instrumente diskutieren.
- sind den Studierenden die Nutzungsregelungen der knappen Umweltgüter für Bürger*innen und Unternehmen, z. B. in den Bereichen des Chemikalienrechts, des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts sowie des Gewässerschutzrechts bekannt.
- wissen die Studierenden, wie Nutzungsrechte und Umweltpflichten durch planerische Einwirkung auf vorhandene Umwelträume geschaffen werden.
- kennen die Studierenden Planungsinstrumente verschiedener Teilbereiche, u. a. des Raumordnungsrechts, des Bauplanungsrechts und des Bodenschutzrechts.
- sind die Studierenden mit den theoretischen Hintergründen vertraut und können die praktische Relevanz abschätzen.
Lehreinheit 1: Allgemeines Umweltrecht
Im ersten Teil lernen Sie die grundlegenden Strukturen des Umweltverwaltungsrechts, seine Bezüge zum Verfassungs- und Unionsrecht sowie seine prozessrechtlichen Besonderheiten kennen. Wir wollen uns in diesem Teil außerdem die Grundlagen des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung, des so genannten Öko-Audit sowie des Zugangs zu Umweltinformationen erarbeiten und die Grundzüge der Planfeststellung kennenlernen.
Lehreinheit 2: Besonderes Umweltrecht I: Medialer Umweltschutz
Der zweite Teil enthält eine Darstellung der Einzelmaterien des medialen Umweltschutzes. Sie lernen dort das Immissionsschutzrecht kennen und erhalten einen Überblick über das Klimaschutzrecht einschließlich der Bestimmungen des Umweltenergierechts. Außerdem thematisieren wir in diesem Teil das Wasserrecht und das Bodenschutzrecht.
Lehreinheit 3: Besonderes Umweltrecht II: Naturschutz & kausaler Umweltschutz
Im dritten Teil wenden wir uns dem Naturschutzrecht sowie den Materien des kausalen Umweltschutzes zu. Aus diesem Bereich erarbeiten wir uns die Strukturen des Kreislaufwirtschaftsrechts und verschaffen uns einen Überblick über das Gefahrstoffrecht sowie das Atom- und Strahlenschutzrecht.